AGB Eventfeuerwerke

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragspartner
Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden und Pyromaniaxx Claudia Jonas, vertreten durch Claudia Jonas, Adresse: Hauptstraße 17, 21493 Sahms, Tel: 0176-67091363, E-Mail: info@pyromaniaxx.de, nachfolgend Auftragnehmer genannt, der Vertrag zustande.
 
Geltungsbereich
Für Aufträge gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Anerkennung. In der Ausführung eines Vertrages liegt eine solche Anerkennung nicht. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt wurde (per Post oder per E-Mail).
 
Auftragserteilung 
Beratungen und Vorgespräche, inklusive einer gegebenenfalls erforderlichen Ortsbesichtigung, erfolgen bis zur Unterzeichnung eines Auftrages kostenfrei. Über die Erforderlichkeit einer Ortsbesichtigung entscheidet der Auftragnehmer. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Art der Effekte sowie die Effektreihenfolge den örtlichen Gegebenheiten und Witterungsverhältnissen anzupassen. 
Entsprechende Änderungen dürfen durch den Auftragnehmer auch kurzfristig und ohne Einverständnis des Kunden vorgenommen werden, wenn sie nötig sind, um die Sicherheit zu gewähren.  
 
Zahlungsbedingungen und Preise
Alle Preise sind Endpreise und enthalten 19% Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).
Wenn nicht anders vereinbart, ist der Vertragspreis innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
Bei Feuerwerken sind 50 % der Vertrags- / Auftragssumme bei Auftragserteilung fällig. Die Restzahlung ist bis spätestens 14 Tage vor dem Abbrenntag zu zahlen.
 
Auftragsstornierung
Bei Auftragsstornierungen fallen folgende Kosten an:
bis 60 Tage vor dem Abbrenntermin: keine Kosten
Ab 60 Tage vor dem Abbrenntermin: 25% des Auftragswertes
ab 30 Tage vor dem Abbrenntermin: 50 % des Auftragswertes
am Abbrenntag: 100 % des Auftragswertes
Eine Absage des Auftrages durch unvorhersehbare, nicht durch den Auftragnehmer verschuldete Zwischenfälle, entbindet den Kunden nicht von der Zahlungspflicht.
 
Wettereinflüsse
Gegen Witterungseinflüsse wie Regen oder Schnee werden vom Auftragnehmer Vorkehrungen getroffen. Eine einwandfreie Funktion kann jedoch bei extremen Wettersituationen nicht mehr gewährleistet werden. Eine Minderung des Auftragspreises ist aufgrund von Wetterbedingungen grundsätzlich nicht möglich. Stimmt der Auftragnehmer dennoch einer Minderung zu, so werden ersparte Aufwendungen (z. B. nicht gezündete Effekte, vereinfachter Aufbau), dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.
Beim Eintreten von höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Wind größer 9 m/s, Gewitter, Trockenheit etc.) entscheidet der verantwortliche Pyrotechniker vor Ort, ob das Feuerwerk abgebrannt werden kann. In diesem Fall werden 75 % des Brutto-Auftragswertes berechnet. Durch ungünstige Windverhältnisse kann es zu Beeinträchtigungen durch Rauch kommen, der zu Sichtbehinderungen führen kann.
 
Behördliche Genehmigungen und Auflagen
Feuerwerke sind anzeige- bzw. genehmigungspflichtig. Der Auftragnehmer zeigt das Feuerwerk im Auftrag des Kunden bei den zuständigen Behörden an. Die Kosten hierfür sind im Auftragspreis enthalten.
Zusätzliche Kosten können durch Auflagen der Behörde entstehen, diese Kosten sind vom Kunden zu zahlen.
Hierzu zählen z.B. Gebühren für Absperrung von Straßen und Wegen; Kosten für das Aufstellen von Verkehrszeichen und Absperrungen; Gebühren für Feuerwehreinsätze.
 
Aufbau- und Abbrandbedingungen
Der vom Kunden genannte Abbrennplatz muss im Sinne des Sprengstoffgesetzes geeignet sein und die gegebenenfalls zusätzlichen Auflagen der Behörden erfüllen.
Am Tag der Veranstaltung muss der Abbrennplatz ausschließlich dem Auftragsnehmer und seinem Personal zur Verfügung stehen. Wenn nicht anders vereinbart, in der Zeit von 8:00 Uhr bis nach Ende des Feuerwerks und Freigabe des Bereichs durch den verantwortlichen Pyrotechniker. Veränderungen im Bereich des Abbrennplatzes nach Auftragserteilung müssen dem Auftragsnehmer unverzüglich mitgeteilt werden, da sonst evtl. eine Durchführung des Feuerwerkes nicht möglich ist.
Der Kunde ist für die Anfahr- sowie Befahrbarkeit des Abbrennplatzes verantwortlich. Beeinträchtigungen der Flächen (z.B. Fahrspuren) gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Rasenflächen / Wiesen müssen im Vorwege gemäht werden und das Gras ist zu entfernen.
Durch Nebel, Regen sowie Wind können Sichtverschlechterungen entstehen. Dieser Sachverhalt berechtigt den Kunden weder zur Minderung noch zu sonstigen Einbehalten.
Der Auftragnehmer übernimmt nach dem Feuerwerk eine Reinigung des Platzes. Eine mögliche Endreinigung übernimmt der Kunde. In der Regel bleibt lediglich kleiner, unbedenklicher Restmüll (Papier/Pappe) zurück, der keiner weiteren Reinigung bedarf. Eine minimale Verschmutzung des Abbrennplatzes berechtigt den Kunden nicht zu Schadenersatzansprüchen. Eine Endreinigung am Folgetag durch den Auftragnehmer kann als Zusatzleistung vereinbart werden.
 
Haftungsausschluss
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sich aus den nachfolgenden Gründen nicht etwas anderes ergibt. Dies gilt auch für den Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, falls der Kunde gegen diese Ansprüche auf Schadensersatz erhebt. Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten, welche zur Erreichung des Vertragszieles notwendigerweise erfüllt werden müssen. Ebenso gilt dies nicht für Schadensersatzansprüche nach grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
 
Versicherung
Der Auftragnehmer ist den gesetzlichen Vorschriften entsprechend Haftpflicht versichert.
 
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im Eigentum des Auftragnehmers.
 
Abtretungs- und Verpfändungsverbot
Ansprüche oder Rechte des Kunden gegen den Auftragnehmer dürfen ohne dessen Zustimmung nicht abgetreten oder verpfändet werden, es sei denn der Kunde hat ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachgewiesen.
 
Sprache, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Der Vertrag wird in Deutsch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit Kunden ist der Sitz des Auftragnehmers.
 
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen.