Was Sie unbedingt wissen sollten
Wann muss das Feuerwerk spätestens gebucht werden?
- Generell gilt: Je früher desto besser, denn nur dann können Sie sicher sein, dass wir den gewünschten Termin verfügbar haben. Wir benötigen allerdings mindestens 4 Wochen Vorlaufzeit, um alle Vorkehrungen zu treffen. Bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungstermin muss die Feuerwerksanmeldung bei der zuständigen Behörde vorliegen- bis dahin muss daher alles mit der Location geklärt und die erste Rate bei uns eingegangen sein.
Darf einfach auf jedem Grundstück Feuerwerk aufgebaut und abgebrannt werden?
- Nein, so einfach ist das natürlich nicht. Es müssen gesetzlich festgelegte Abstände zu Häusern, Wäldern, etc. eingehalten werden. Daher schauen wir uns den Platz gern vor Planungsbeginn kurz persönlich an, um am Tag der Veranstaltung keine bösen Überraschungen zu erleben.
- Außerdem muss natürlich der Eigentümer des Grundstücks sein Einverständnis geben. Wenn Sie also wissen, wer Eigentümer ist, helfen Sie uns sehr, wenn Sie uns dessen Namen mitteilen. Wir treten dann mit dem Eigentümer in Kontakt und lassen uns seine Genehmigung schriftlich geben.
Zu welchen Zeiten ist ein Feuerwerk möglich?
- Hier schreibt der Gesetzgeber genaue Zeiten vor, zu denen ein Feuerwerk beendet sein muss. Diese Zeiten richten sich grob nach den Jahreszeiten, hier eine kleine (nicht 100%ig genaue) Übersicht:
- Gesetzlich vorgeschriebene Endzeiten des Feuerwerks:
- Oktober bis März: 22:00 Uhr
- April: 22:30 Uhr
- Mai, Juni, Juli: 23:00 Uhr
- August und September: 22:30 Uhr
Welche Effekte beinhaltet ein Feuerwerk?
- Das lässt sich nicht pauschal beantworten, weil hierbei viele verschiedene Faktoren beachtet werden müssen:
- Unsere Feuerwerkspakete werden immer auf Ihre Wünsche, die Location und Ihr Budget abgestimmt.
- Dabei muss beachtet werden, dass aus platztechnischen Gründen nicht immer jeder Effekt zum Einsatz kommen kann. Das schauen wir uns aber ganz individuell an und entscheiden dann, welche Effekte passend sind.
Das Amt hat eine Ausnahmegenehmigung für ein privates Feuerwerk bereits abgelehnt - ist trotzdem ein professionelles Feuerwerk möglich?
- Der große Vorteil, den wir als ausgebildete Pyrotechniker haben ist, dass wir Feuerwerke nicht genehmigen lassen, sondern nur anmelden müssen. Das heißt, dass wir nur gewährleisten müssen, dass wir alle im Gesetz genannten Vorgaben erfüllen.
- Wenn Sie also als Privatperson eine Absage von Ihrem zuständigen Amt erhalten haben, ist es in den meisten Fällen trotzdem möglich, das gewünschte Profi-Feuerwerk durch uns organisieren und abbrennen zu lassen.
In Norddeutschland ist ja auch mal "Schietwetter"- wie sieht es dann mit dem Feuerwerk aus?
- Bei normalen Witterungsverhältnissen mit leichtem Regen oder Schneefall würden wir manchmal zwar lieber die Zeit drinnen im Trockenen verbringen, aber auf ein Feuerwerk hat dies keinen Einfluss - wir treffen entsprechende Vorkehrungen, um die Effekte vor der Witterung zu schützen.
- Bei extremeren Wettersituationen kann eine einwandfreie Funktion allerdings nicht mehr gewährleistet werden. Bei sog. höherer Gewalt (Unwetter, Sturm, Gewitter...) entscheidet der verantwortliche Pyrotechniker vor Ort, ob das Feuerwerk wie geplan abgebrannt werden kann. Hier geht die Sicherheit für Sie, Ihre Gäste- und auch unser Team eindeutig vor.
- Bei stärkerem Wind, der ungünstig steht, kann es zudem zu Beeinträchtigungen durch Rauch kommen, der mitunter zu Sichtbehinderungen führen kann.